Tempo 30 in Burgweinting - 7.07.09
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Tempo-30-Beschilderung in Burgweinting zwischen Friedrich-Viehbacher-Allee und Sophie-Scholl-Straße für rechtmäßig erklärt.
In der Verhandlung am 7. Juli 2009 begründete das Gericht seine Entscheidung mit der Tatsache, dass die B15 neu als Ausweichroute für den Kfz-Verkehr zur Verfügung stehe.
Damit habe das Verwaltungsgericht die Rechtsauffassung der Stadt Regensburg bestätigt und der Meinung der Regierung der Oberpfalz widersprochen, die dem Kläger Recht gegeben hatte, der eine Tempo-30-Beschilderung in diesem Bereich für nicht zulässig gehalten hatte, heißt es in einer Mitteilung der Stadtverwaltung Regensburg.
- Quelle: Stadtverwaltung Regensburg
- 7.07.09 - Artikel empfehlen ...

