Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis - 27.04.09
Jede/r Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer / seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen.
Sofern eine Wahlberechtigte / ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum Europäischen Parlament für die Stadt Regensburg wird in der Zeit vom 18.05.2009 bis 22.05.2009 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr beim Bürgerzentrum, Wahlamt, Maximilianstr.26, 93047 Regensburg, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Weitere Informationen: Amtsblatt der Stadt Regensburg 27.4.2009
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