Am Samstag, 26. Januar 2008, wurden in verschiedenen Medien vorab Details aus der in Kürze zu erwartenden Anklageschrift gegen den Geistlichen Peter K. veröffentlicht. Danach soll Peter K. im Zeitraum von 2004 bis 2007 einen minderjährigen Buben etwa 20 Mal sexuell missbraucht haben. Das Bischöfliche Ordinariat stellt dazu fest:
"Wir bedauern erneut zutiefst diesen mutmaßlichen Missbrauch und versprechen dem Opfer und seiner Familie pastorale und therapeutische Hilfe. Derartige Übergriffe widersprechen radikal dem priesterlichen Ethos und stellen einen tiefen Vertrauensbruch dar.
Peter K. hat sich zwischenzeitlich schriftlich bei Bischof Gerhard Ludwig Müller für sein Handeln und den daraus erwachsenen Schaden entschuldigt, wofür er, wie er selbst bestätigt, allein die Verantwortung trage und übernehme.
Im Jahr 2000 war Peter K. wegen eines einmaligen sexuellen Missbrauchs an einem Jungen im März 1999 in Viechtach zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Entsprechend den gerichtlichen Auflagen war er während der dreijährigen Bewährungszeit in einem Altenheim tätig und setzte die bereits begonnene Psychotherapie ambulant fort. Während dieser Zeit wurden vom damaligen Personalreferenten in Rücksprache mit dem Therapeuten lediglich liturgische Aushilfen in Nachbargemeinden geduldet. Bischof Gerhard Ludwig Müller, der die Leitung der Diözese Regensburg am 24. November 2002 übernahm, wurde erst Anfang 2004 mit der Angelegenheit näher befasst.
Nach Beendigung der Bewährungszeit hatte das Gericht die Strafe ohne Änderung oder Verlängerung der Bewährungsauflagen erlassen. Überdies äußerte der langjährige Psychotherapeut in seinem Abschlussgutachten, in dem er eine “fixierte Pädophilie” “mit Sicherheit” ausschloss, keine Bedenken für einen Wiedereinsatz in der Pfarrseelsorge. Weitere gerichtsinterne Gutachten lagen dem Ordinariat nicht vor. Daher hielt man die Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz auf diesen speziellen Fall für nicht anwendbar.
Das Ordinariat hat bei der Entscheidung, Peter K. 2004 wieder in der Pfarrseelsorge einzusetzen, auf die Einschätzung des Therapeuten und der Justiz gestützt. Dass sich die Situation so entwickeln würde, war für alle Beteiligten damals nicht absehbar. "
- Quelle: Bistum Regensburg
- 27.01.08 - Artikel empfehlen ...

