Anpflanzungen sind ebenfalls zurückzuschneiden, wenn sie Verkehrszeichen und
Wegweiser verdecken oder in Geh- und Radwege hineinragen und dabei nicht mindestens 2,50 Meter freihalten. Pflanzen dürfen außerdem über einer Fahrbahn erst ab einer Höhe von 4,50 Meter wachsen.
Die erforderliche Reinigung öffentlicher Gehwege und die Entsorgung von Restmüll
oder Papier können nur dann problemlos durchgeführt werden, wenn darauf geachtet wird, Äste und Sträucher regelmäßig zurückzuschneiden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Kosten vom Grundstückeigentümer
übernommen werden müssen, wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkommt und die Stadt Bepflanzungen, die in den öffentlichen Straßenraum hineinragen, zurückschneiden muss.
Beim Beschneiden von Gehölzen ist jedoch zu beachten, dass für weitergehende
Schnittmaßnahmen zum Teil Genehmigungspflichten bestehen. Erforderliche Erlaubnisse sind noch vor Beginn der Maßnahmen beim Amt für Umwelt-, Natur- und
Verbraucherschutz einzuholen.
Die Stadt bittet alle Grundstückseigentümer eindringlich, diese Hinweise zu
beachten. Eventuelle Haftungsansprüche können so vermieden werden.
- Quelle: Stadt Regensburg
- 10.04.09 - Artikel empfehlen ...

