“Fünf Jahre lang hat sich bewährt, in Jobcentern und Arbeitsgemeinschaften Hilfe aus einer Hand zu geben. Wir dürfen nicht mutwillig trennen, was zusammengehört. Wenn die Arbeitsgemeinschaften funktionieren, aber die Rechtslage nicht stimmt, dann muss man die Verfassung anpassen. Der Bund darf nicht an Scheinlösungen herumpfuschen, sondern muss eine tragfähige Lösung schaffen”, so Schaidinger.
Bis vor kurzem noch wollte der Bund die Aufgaben trennen: Einen Teil würde dann die Bundesagentur für Arbeit erledigen, einen anderen Teil das kommunale Sozialamt. Arbeitslose und Hilfeempfänger würden getrennte Bescheide erhalten, hätten unterschiedliche Ansprechpartner und müssten Einsprüche bei unterschiedlichen Stellen einlegen. Es bleibt aber keine Zeit mehr, die Arbeitsgemeinschaften zu trennen und neue Organisationsstrukturen aufzubauen. Schaidinger: “Der Weg über die Grundgesetzänderung ist der praktikable, denn eine tragfähige und bürgerfreundliche Lösung zur Trennung der Aufgaben zeichnet sich nicht ab. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat müssen mit der Grundgesetzänderung handeln, damit fast 7 Millionen Hartz IV-Bezieher in Deutschland – davon 450.000 in Bayern – wissen, wer ihnen hilft.”
Der Hintergrund: Zum Januar 2005 ist mit den Arbeitsgemeinschaften zwischen kommunalen Sozialverwaltungen und Bundesagentur für Arbeit eine Stelle für Hilfe aus einer Hand geschaffen worden. Am 20. Dezember 2007 hat das Bundesverfassungsgericht die Arbeitsgemeinschaften für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Das Gericht hält es zwar für sinnvoll, Hilfe aus einer Hand zu gewähren, sieht aber eine unzulässige Mischverwaltung zwischen Bund und Kommunen. Den Arbeitsgemeinschaften wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2010 gewährt. Der Bayerische Städtetag hatte im Sommer 2008 eine Verfassungsänderung vorgeschlagen. Der Bundesarbeitsminister und alle 16 Länderminister hatten sich Anfang 2009 auf die Verfassungsänderung geeinigt. Die Unionsfraktion im Bundestag hat das im April abgelehnt. Schaidinger: “Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Arbeitsgemeinschaften, die funktioniert haben, jetzt aufzulösen. Die kommunalen Kompetenzen bei der Arbeitsmarktpolitik müssen weiterhin zur Geltung kommen – das ist in den Arbeitsgemeinschaften geschehen.” Es würde nur noch komplizierter, wenn nun statt eines zentralen Jobcenters wieder zwei Stellen – kommunales Sozialamt und Bundesagentur – geschaffen werden: Allein schon die Zahl der Bescheide verdoppelt sich, wenn bei diesem komplizierten Verfahren dann auch noch zwei Stellen zuständig sein sollen. Dann müsste die Bundesagentur Einkommen und Vermögen erfassen; die Kommune müsste die Leistungen der Unterkunft und Heizung festlegen; Bundesagentur und Kommune müssten sich bei jedem Verwaltungsschritt gegenseitig abstimmen. Die Grundgesetzänderung bewahrt die Chance, bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen Hilfe aus einer Hand zu bieten, die individuell auf einen Arbeitssuchenden und seine Lebenslagen zugeschnitten ist. Dies trägt dazu bei, Eingliederungshilfe für den Arbeitsmarkt zu leisten – etwa für Alleinerziehende.
Allein in Bayern sind rund 2.400 kommunale Mitarbeiter in den Arbeitsgemeinschaften beschäftigt. Das kommunale Personal ist auch für Aufgaben der Bundesagentur eingesetzt. Schaidinger: “Das ist wie eine Operation am offenen Herzen: Eine Trennung wäre eine Operation im laufenden Betrieb – und das bei steigenden Arbeitslosenzahlen. Die Akten müssten getrennt, die EDV müsste umgestellt werden. Die Trennung schafft doppelte Arbeit, wirft einen Wust an Bürokratie auf und kostet dann auch noch eine Stange Geld. Mit einer Grundgesetzänderung sind diese Probleme vom Tisch.”
Dann steht noch eine Lösung für die optierenden Kommunen an: Derzeit optieren – befristet bis Ende 2010 – bundesweit 69 Städte und Landkreise, davon 4 in Bayern: die kreisfreien Städte Erlangen und Schweinfurt sowie die Landkreise Miesbach und Würzburg. Option bedeutet: Eine Stadt oder ein Landkreis kann ausnahmsweise die Organisation von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ohne Bundesagentur für Arbeit mit kommunalem Personal, aber auf Kosten des Bundes, ausführen. Die Option sollte auf Dauer erhalten bleiben; eine Erweiterung auf Wunsch für Kommunen, die noch optieren wollen, wäre sinnvoll.
- 11.02.10 - Artikel empfehlen ...

