Manche Eierpackungen sind zusätzlich mit Hinweisen wie “Land-Ei”, “Bauern-Ei” oder “tiergerechte Haltungsform” versehen. “Besondere Kriterien zum Tierschutz müssen hier nicht erfüllt werden, es genügen die gesetzlichen Mindeststandards”, so die Verbraucherzentrale Bayern. Mehr Information liefere das Siegel “Tierschutz geprüft” des Vereins für kontrollierte geprüfte Tierhaltungsformen. Hier gelten zusätzliche Anforderungen wie großzügigere Auslauf- und Tageslichtregelungen, eine niedrigere Besatzdichte oder ein Verbot, die Schnäbel zu kürzen. Eier aus der sogenannten Kleingruppenhaltung können dieses Siegel nicht bekommen. Es handelt sich dabei um eine Haltung im Käfig, die nach Ansicht von Tierschutzexperten kein artgerechtes Verhalten zulässt.
Weitere Fragen rund ums Osterei beantwortet die Verbraucherzentrale Bayern unter Tel. 01805-829232 (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise können abweichen).
- Quelle: Verbraucherzentrale Bayern
- 6.04.09 - Artikel empfehlen ...

