Der Vorstand des Bayerischen Städtetags begrüßt die Änderung des Gesundheitsschutzgesetzes. Schaidinger: „Das ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber das Kriterium der Speisenzubereitung muss wegen Nichtvollziehbarkeit wegfallen.“ Positiv sehen die Städte, dass die Raucherclubs abgeschafft werden. Ausnahmen sollen laut Gesetzentwurf möglich sein, wenn Gaststätten weniger als 75 Quadratmeter Gastfläche und keinen abgetrennten Nebenraum haben – aber nur, falls kalte oder einfach zubereitete warme Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle serviert werden. Damit sollen Wirte aus Eckkneipen entscheiden, ob Gäste in ihrer Kneipe rauchen dürfen. Wie soll aber nun eine Vollzugsbehörde (die Kreisverwaltungsbehörden in 25 kreisfreien Städten und 71 Landkreisen) entscheiden, was eine einfach zubereitete Speise ist?
Schaidinger: „Schauen wir mal in die Zeitungen, was die Köche aus dem Kabinett zubereiten, wenn sie nach der einfachen Speise gefragt werden. Wirtschaftsminister Zeil nennt warme Würstl, aber keinen Schweinsbraten. Gesundheitsminister Söder nennt erwärmte Speisen aus der Fritteuse, aus dem Kleinkochtopf und aus der Mikro-Welle.“ Was ist zum Beispiel mit Catering und Systemgastronomie? Heute arbeiten viele Gaststätten mit eingefrorenen Fertigmenüs, nach dem Motto: Beutel auf und ab in die Mikrowelle. Ein Fertigmenü wäre doch dann auch eine einfache Speise.
Das Ministerium stellt keine Liste zur Definition der einfachen Speisen zur Verfügung und verweist nur auf die Regelung zur „Straußenwirtschaft“. Wie aber soll das in Bayern einheitlich vollzogen werden? Welches Stüberl am Eck in München -Hochburg der Raucherclubs – kennt die Gewohnheiten aus der fränkischen Straußenwirtschaft? Gehört die fränkische Bratwurst in die Eckkneipe, ebenso wie die Münchner Weißwurst? Was ist mit dem kalten und dem warmen Leberkäse, vor allem wenn ein Spiegelei drüber kommt? Das Ministerium unterstellt den Behörden eine Vollzugserfahrung, die eine Behörde gar nicht haben kann. Die Vollzugsbehörden wollen nicht wieder – wie bereits 2008 – von Ministern und Fraktionsvorsitzenden unter Generalverdacht gestellt werden, dass sie die Einhaltung des Nichtraucherschutzes nicht kontrollieren würden.
Schaidinger: „Wenn Lebensminister Söder ‘Leben und leben lassen’ als bayerische Lebensphilosophie bezeichnet, ist es schon verwunderlich, mit welchen komplizierten Regeln sein Ministerium diese Philosophie umsetzen will.“
Das Ministerium begründet die Kompliziertheit mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Aus Sicht des Bayerischen Städtetags ist das Kriterium “einfache Speisen” keineswegs zwingend, damit das Gesundheitsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat. Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Urteil nur darauf beschränkt, für welche Art von Gaststätten in jedem Fall eine Ausnahme vorgesehen werden muss. Zur Frage, ob für andere Gaststättenarten zusätzliche Ausnahmen vom Rauchverbot zugelassen werden dürfen, hatte das Gericht keinen Anlass, eine Aussage zu treffen. Die Differenzierung des Speisenangebots ist somit kein zwingendes Kriterium und sollte fallen gelassen werden.
- Quelle: BAYERISCHER STÄDTETAG
- 19.02.09 - Artikel empfehlen ...

