Noch gerungen wird allerdings um das weitere Vorhaben, das Surf- und Suchverhalten auf staatlichen Internetportalen künftig flächendeckend und anlasslos bei dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik aufzuzeichnen. Bei einer Expertenanhörung am Montag im Bundestag warnte der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vor der daraus
erwachsenden “Gefahr, dass hochsensible Informationen über unsere
Internetnutzung versehentlich abhanden kommen, veröffentlicht werden
oder absichtlich zweckentfremdet werden.”
“Dieser neuerliche Vorstoß des Bundesinnenministers droht die Aushöhlung des Rechts auf Privatsphäre weiter voranzutreiben” sagt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. “Anscheinend kennt die Datengier des Herrn Schäuble wirklich keine Grenzen, denn jetzt versucht er das durch die Hintertür nachzuholen, was er bei früheren Diskussionen noch ins Reich der Fabeln verwiesen hatte. Aber wir hoffen, dass er hierfür bei der Bundestagswahl im September von den
freiheitsliebenden Bürgern die Quittung bekommen wird.”
Vorläufig erfolgreich war auch eine zweite Kampagne des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: Im Herbst vergangenen Jahres hatten sich über 10 Bürgerrechts-, Journalisten-, Anwalts- und Verbraucherschutzverbände gegen den Vorstoß des Europaparlaments eingesetzt, Telekommunikationsunternehmen zu ermächtigen, die Kommunikations- und Standortdaten der Internetuser unter Berufung auf “Sicherheitszwecke” aufzuzeichnen. Vergangene Woche beschloss das Europaparlament in zweiter Lesung dementsprechend, seinen ursprünglichen Vorstoß zur Einführung einer “Blankettermächtigung zur Vorratsdatenspeicherung”
wieder zu streichen.
- Quelle: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
- 13.05.09 - Artikel empfehlen ...

