Leider ist die Situation immer noch erschreckend: Mit einer Ausnahme fallen alle Produkte mit „ungenügend“ durch. Manche Matratzen bestehen zu 20 bis 30 Prozent aus dem bedenklichen Weichmacher Diisononylphthalat (DINP). In Spielzeug, das in den Mund genommen werden kann, darf dem Gesetzgeber zufolge nicht mehr als 0,1 Prozent dieses Stoffes enthalten sein. Da aber nicht klar geregelt ist, welche Luftmatratzen als Spielzeug gelten, werden je nach Untersuchungsbehörde manche in diese Kategorie eingeordnet, manche nicht.
Die Weichmacher sind nicht die einzigen Schadstoffe, die ÖKO-TEST in den Matratzen gefunden hat. Aus neuen Produkten löste sich Phenol, das zu Nervenstörungen führen kann. Und in acht Produkten haben die Labors Isophoron gefunden, für das laut Bundesinstitut für Risikobewertung ein krebserzeugendes Potenzial nicht auszuschließen ist.
ÖKO-TEST Chefredakteur Jürgen Stellpflug rät deshalb: „Luftmatratzen und Wasserspielzeug sollten grundsätzlich nicht mit dem Mund, sondern mit einem Blasebalg aufgepustet werden. Wer sich in den Garten oder am Strand auf eine Luftmatratze legt, sollte außerdem ein Handtuch unterlegen, um Hautkontakt zu vermeiden.“
Das ÖKO-TEST Magazin Juni 2010 gibt es seit dem 28. Mai 2010 im Zeitschriftenhandel. Das Heft kostet 3,80 Euro.
- 28.05.10 - Artikel empfehlen ...

