Das wohl nur in Zusammenhängen wie diesem bemühte
"Donaudampfschifffahrtsgesellschaftskapitänspatent" ist ein mehr oder
weniger schönes Beispiel für ein Charakteristikum des Deutschen: für
Komposita.
Bei Komposita unterscheidet man das Grundwort, in der Regel
das letzte Wort – in unserem Beispiel “-patent” -, und das/die
Bestimmungswort/-wörter. Das Grundwort ist entscheidend dafür, welcher
Wortart das Kompositum zugerechnet wird. Es ist – normalerweise – auch
das einzige Wort der Zusammensetzung, das gebeugt (dekliniert) wird.
Standardsprachlich wird die Deklination eines Bestimmungswortes
normalerweise nicht akzeptiert. Aber es gibt Ausnahmen: Neben “die
Nachtdienste der Rote-Kreuz-Schwester/Rotekreuzschwester” wird in der
Alltagssprache z. B. auch “die Nachtdienste der Roten-Kreuz-Schwester”
oft verwendet.
- Quelle: Duden-Sprachberatung
- 15.12.08 - Artikel empfehlen ...

